Die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) ist ein fester Anteil, der gegebenenfalls vom Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst getragen wird. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden. Die Versicherer tragen nur den über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Teil eines Schadens.
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Aufgrund der großen Nachfrage wurde die maximale Deckungssumme für die Yacht-Haftpflichtversicherung auf 6 Mio. Euro erhöht.