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Wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten im Schadenfall

Bevor Sie eine Schadenmeldung ausfüllen, lesen Sie bitte diese wichtigen Hinweise:

  1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schaden dem Versicherer unverzüglich zu melden. Außerdem ist im Fall von Brand- und Explosionsschäden, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Piraterie, Unterschlagung und betrügerischer Aneignung unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.
  2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, aus eigener Initiative alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung und Minderung des Schadens als geeignet in Betracht kommen. Wenn der Versicherer hierzu Weisungen gibt, hat der Versicherungsnehmer diese Weisungen zu befolgen.
  3. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und dem Versicherer auf dessen Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die aus Sicht des Versicherers zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistungspflicht erforderlich ist. Belege hat der Versicherungsnehmer auf Anfordern des Versicherers beizubringen, soweit die Beschaffung zumutbar ist.

Empfohlene Maßnahmen, die eine zügige Schadenabwicklung erleichtern:

  • Verhindern Sie, dass der Schaden noch größer wird (z.B. durch Diebstahl, Gefährdung durch ungesicherte Teile).
  • Bei einem Kollisionsschaden: Lassen Sie sich Namen und Anschrift des Gegners geben.
  • Bei Einbruch-, Diebstahl- und Feuerschäden: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Machen Sie aussagekräftige Schadenfotos (auch Detailaufnahmen).
  • Teilen Sie uns mit, wie wir Sie erreichen können.
  • Bei der Begutachtung durch einen Experten sollten Sie persönlich zugegen sein.
  • Reichen Sie grundsätzlich Kostenvoranschläge bzw. Wertnachweise ein.
  • Forderungen gegenüber den Versicherern bitte niemals an Dritte abtreten.
  • Sammeln Sie alle Rechnungen. Reichen Sie diese geschlossen zur Regulierung ein.

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Bitte klicken Sie hier und füllen Sie die Schadenmeldung aus.

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