Versichert sind das in der Police genannte Fahrzeug, die Maschinenanlage, die Ausrüstung, das Inventar, die Beiboote und das Zubehör. ...weiter
Die Yachthaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch Ihr Boot bei anderen entstehen und für die Sie gesetzlich haften müssen (dies setzt in der Regel ein Verschulden Ihrerseits voraus). ...weiter
Die Versicherung bezieht sich auf Todes- und Invaliditätsfälle nach Unfällen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken und Benutzen des in der Police bezeichneten Fahrzeuges - unabhängig von einem Verschulden. ...weiter
Die Y24 Yachttotalverlustversicherung schützt Ihre Yacht im Fall eines Totalverlustes oder konstruktiven Totalverlustes. Achtung: Teilschäden werden nicht ersetzt. ...weiter
Kasko | Haftpflicht | Insassenunfall | Totalverlust | |
Teilschäden am eigenen Boot | X | |||
Totalverlust des eigenen Bootes | X | X | ||
Schäden an Dritten | X | |||
Unfälle an Bord, die zu Invalidität oder Tod führen. |
(X)* | X |
*Wenn Haftung des Eigners besteht
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Aufgrund der großen Nachfrage wurde die maximale Deckungssumme für die Yacht-Haftpflichtversicherung auf 6 Mio. Euro erhöht.